Eisenbahn­kreuzungs­gesetz

Bei Maßnahmen an Kreuzungen von Verkehrswegen ist die Kostenbeteiligung der beiden Baulastträger zu ermitteln.

Kreuzungsmaßnahmen zwischen Straßen und Eisenbahnen werden nach den Bestimmungen des Eisenbahn-Kreuzungs-Gesetzes (EKrG) abgewickelt; bei Kreuzungsmaßnahmen zwischen zwei Straßenbaulastträgern ist das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) anzuwenden, das bei Kostenteilungen vergleichbare Bestimmungen wie das EKrG vorsieht.
Die dort enthaltenen Regularien haben über die Vorgaben zum Kostenteilungsmodell
und zum Kostenteilungsschlüssel entscheidende Auswirkungen auf die Baukosten der Kreuzungsbeteiligten für den Neu- oder Umbau. In der Gesamtkostenbetrachtung sind die Ablösungskosten und der Vorteilsausgleich bei der Gegenüberstellung von neuer zu alter Kreuzung zu berücksichtigen, die einen erheblichen Einfluss haben können.
Wir bringen unsere langjährigen Erfahrungen in der Abwicklung von Maßnahmen nach dem Eisenbahn-Kreuzungs-Gesetz  in die Realisierung der Projekte unserer Auftraggeber ein:

  • Erarbeitung eines Kostenteilungsmodells und Kostenteilungsschlüssels
    gem. Eisenbahn-Kreuzungs-Gesetz (EKrG)
  • Berechnung der Baukosten der Beteiligten
    gem. Eisenbahn-Kreuzungs-Verordnung (EKrV)
  • Berechnung der Ablösungskosten und Vorteilsausgleich
    gem. Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung (ABBV)
  • Entwurf der Kreuzungsvereinbarung nach den Fallunterscheidungen im EKrG

Unsere Auftraggeber sind:

  • Private Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen
  • Kommunale Straßenbauverwaltungen
  • Versorgungsunternehmen
  • Private Unternehmen mit eigenen Verkehrsanlagen

 

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