Für Bauwerksprüfungen gibt es in der DIN 1076 und VDI-Richtlinie 6200 detaillierte Empfehlungen für die Prüfintervalle und den Prüfumfang von Bauwerken.
Die überwiegende Anzahl der zu prüfenden Bauwerke sind Brücken und Stützwandbauwerke, die auf Grund ihrer Lage und Funktion besonderen witterungsbedingten Einwirkungen und dynamischen Belastungen ausgesetzt sind. Daher gibt es in der DIN 1076 die Vorgabe, bei Bauwerkshauptprüfungen alle Bauteile „handnah“ zu prüfen.
Der Prüfer muss also mit Hilfsmitteln (Leitern, Besichtigungsgeräte, Boote…) alle Bauteile erreichen, um sie aus nächster Nähe prüfen zu können.
Für diese Prüfungen ist regelmäßig mit dem Baulastträger des kreuzenden, unten liegenden Verkehrsweges eine Abstimmung erforderlich, da bei den Prüfungen in dessen Lichtraum eingegriffen wird.
Insbesondere bei Brücken über Eisenbahnstrecken ist diese Abstimmung besonders intensiv und an umfangreiche Regularien gebunden: die Strecke muss gesperrt, der Fahrstrom muss abgeschaltet und ggf. müssen Züge umgeleitet werden.
Diese temporären, betrieblichen Änderungen werden in einer Bau- und Betriebsanweisung (Betra) geregelt, die in Abhängigkeit von der Streckencharakteristik bereits mehrere Monate vor dem gewünschten Prüfungstermin bei dem Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen beantragt werden muss.
Alle v. g. Tätigkeiten dürfen nur von speziell ausgebildeten und zugelassenen Fachleuten ausgeführt werden.
Wir führen alle Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung von Bauwerken im Nahbereich von Eisenbahnen mit langjährig bewährten Partnerunternehmen durch:
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